Wasserrahmenrichtlinie und Wasserressourcenplanung
Die im Jahr 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR) stellt einen Meilenstein in der Geschichte der europäischen Wasserpolitik dar. Mit dieser Richtlinie sind gemeinsame Rahmenbedingungen für das nachhaltige und integrierte Gewässermanagement geschaffen worden. Die WRR gilt für Grundwasser, oberirdische Binnengewässer sowie Küsten- und Übergangsgewässer und fordert die Berücksichtigung sämtlicher Einflussfaktoren sowie deren wirtschaftlichen Folgen. Hauptziel der WRR ist es alle Gewässer in den EU-Mitgliedsstaaten und angrenzenden Nachbarländern bis 2015 in einen guten Zustand zu versetzen. Ein integriertes Gewässermanagement wurde zwar schon seit langem angestrebt, jedoch besteht nun ein gesetzlicher Anreiz für die vollständige Umsetzung binnen kurzer Frist.
Die WRR bringt neue Herausforderungen, aber auch neue Möglichkeiten für viele Beratungsunternehmen und -organisationen. Die erste Aufgabe der Klassifizierung und Typisierung der Gewässer ist bald abgeschlossen. Die als nächstes anstehende Aufgabe ist die Umsetzung der Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete und die damit verbundene Koordination der verschiedenen Elemente wie Überwachungsprogramme, Maßnahmenpläne, wirtschaftliche Bewertung usw. Seit Beginn der Umsetzung der WRR ist DHI äußerst aktiv in den meisten der von der Richtlinie abgedeckten Bereiche und kann eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen anbieten, mit deren Hilfe Gewässerbewirtschafter die gewaltigen vor ihnen liegenden Aufgaben bewältigen können.