REACH


Die europäische Chemikalienrichtlinie REACH wird während des Umsetzungszeitraums den Umgang mit Chemikalien und Gütern verändern. Viele Hersteller und europäische Importeure sind dabei, ihre Stoffe zu registrieren, um ihre Marktposition in den EU-Mitgliedsländern zu erhalten oder zu verbessern. Nachgeschaltete Anwender und Händler von Chemikalien sind ebenfalls verpflichtet, Sicherheitsinformationen zu eventuell in ihren Erzeugnissen enthaltenen Gefahrstoffen oder besonders besorgniserregenden Stoffen einzuholen und weiterzugeben. Für Hersteller und Importeure in die EU von Konsumgütern wie elektronische Geräte, Textilien und bestimmte Kunststofferzeugnisse können sich aus der REACH-Richtlinie zusätzliche Verpflichtungen ergeben.

Für einige Produktkategorien wie Kosmetik, Spielzeuge, Biozide und Elektronik gelten in verschiedenen Märkten spezifische Richtlinien. DHI verfügt über Informationen zu Chemikalienrichtlinien in mehr als 45 weltweiten Märkten wie z. B. EU-Mitgliedstaaten, USA, Kanada, asiatische und andere Märkte.

Zu unseren Dienstleistungen auf diesem Gebiet gehören u. a.:

  • Registrierung und Erstellung von Dossiers über chemische Stoffe
  • Datenauswertung und Prüfstrategien einschl. QSAR
  • Erstellung von Stoffsicherheitsberichten und Expositionsszenarien
  • Sicherheitsdatenblätter und erweiterte Sicherheitsdatenblätter
  • Ausschließlich Vertretungsdienstleistungen in der EU für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern
  • Zulassungsanträge
  • Personalschulungen zu dem maßgeblichen Richtlinien wie z. B. REACH